S2 Fachberatung / Gefährdungsbeurteilung

Neben der Planung, Lieferung und Montage von S2-Laboren bietet DEWERT Labortechnik umfassende Fachberatung für solche Labore, die der Anzeigepflicht gemäß § 49 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegen.

Schon die S1-Labor-Planungen wurden bei Dewert stets durch Fachleute aus Chemie oder Mikrobiologie begleitet. Hieraus und durch Gespräche mit Kunden initiiert, folgte die Erweiterung um den Fachbereich S2-Labor (mit Anzeigepflicht gemäß §49 Infektionsschutzgesetz lfSG). Zusätzlich zu einer S1-Laborplanung mit der Skizzierung der Räumlichkeiten, dem Erstellen des Layouts mit Mobiliar sowie Arbeitsbereichen mit differierenden Materialien erfordert die S2-Planung die Beachtung umfangreicher Auflagen und die Benennung von Gefahren gegenüber Aufsichtsbehörden. Für die Meldung eines S2-Labors bei der Aufsichtsbehörde sind die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zu beachten, welche exakte Angaben bezüglich Geräten, Medien, Verfahren, Raumausstattung, Darstellung der Schutzmaßnahmen für gezielte und ungezielte Tätigkeiten u. a. beinhalten.  D.h. es sind umfangreiche Vorarbeiten zur Meldung eines Labors gem. § 49 lfSG bei den Aufsichtsbehörden erforderlich.

Angeboten werden u. a.:

  • Bestandsaufnahme;
  • Machbarkeitsprüfung;
  • Ermittlung des Investitionsbedarfs;
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilung, Organisationsplan und Betriebsanweisungen sowie die Darstellung von Schutzmaßnahmen;
  • Komplette Projektierung ggf. in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.

Die Fragen, ob geplante Arbeiten in einem S1- oder ausschließlich in einem S2-Bereich durchgeführt werden dürfen, ob es sich z. B. um gezielte oder ungezielte Arbeiten handelt und wie aktuelle Verordnungen genau in diesem Fall umzusetzen sind, werden beantwortet. Begleitet werden die erforderlichen Lösungen bis zur Anmeldung und Inbetriebnahme des Labors.

 

Flyer_S2_Beratung_Dewert