S2 Fachberatung / Gefährdungsbeurteilung
Planung eines Labors gem. § 49 lfSG / Sicherheitsbereich S2
Planung eines Labors gem. § 49 lfSG / Sicherheitsbereich S2
Eine Laborplanung beinhaltet neben der Skizzierung der Räumlichkeit, der Erstellung des Layouts mit Mobiliar, Medien und Arbeitsbereichen, in vielen Fällen auch die Beachtung umfangreicher Auflagen, sowie die Benennung von Gefahren gegenüber Aufsichtsbehörden.
Gerade die Meldung eines S2 Labors gem § 49 lfSG, die Anzeigepflicht für Arbeiten mit Krankheitserregern erfordert umfangreiche Vorarbeiten, wie die
Wir bieten Ihnen unterschiedlich gestaffelte Beratungspakete bis zur vollständigen Abwicklung mit den Aufsichtsbehörden an.
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